Leistungen · Winterdienst
Winterdienst in Gelsenkirchen – mit uns ist der Winter planbar
Im Rahmen unseres Hausmeisterservices bieten wir Ihnen auch den kompletten Winterdienst an – zuverlässig, nach Ortssatzung und mit fairer Abrechnung.
Zwei Abrechnungsmodelle
Sie haben die Wahl
Sie entscheiden, was für Sie besser passt: gleichmäßige Raten über die fünf Wintermonate von November bis März – oder die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
In beiden Fällen ist das Ergebnis gleich: keine Sorgen mehr mit Mietern, die sich nicht an den Schneeplan halten. Die Kosten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen umlagefähig.
Für Sie als Eigennutzer Ihrer Immobilie bedeutet die Vergabe des Winterdienstes vor allem mehr Komfort und weniger Stress – und keine kalten Füße beim Schneeschieben.
- Streuen und Fegen der Verkehrsflächen gemäß Ortssatzung
- Schnee- und Glatteisbeseitigung zu den vorgeschriebenen Zeiten
- Aufnahme und Entsorgung des Streuguts nach der Winterperiode
Verkehrssicherungspflicht
Räum- und Streupflicht? Übernehmen wir.
Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass Gehwege und Zuwege im Winter zu den in der Ortssatzung vorgeschriebenen Zeiten geräumt und gestreut sind.
Mit einem Winterdienst-Vertrag geben Sie diese Pflicht in professionelle Hände: Im vereinbarten Vertragsrahmen übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – Sie müssen weder selbst früh aufstehen noch Mietern hinterhertelefonieren.
- Übernahme der Räum- und Streupflicht im vereinbarten Vertragsrahmen
- Einsätze zu den in der Ortssatzung vorgeschriebenen Zeiten
- Jeder Einsatz wird dokumentiert – als Nachweis für Eigentümer und Hausverwaltung
Nächster Schritt
Jetzt für die Wintersaison anfragen
Sichern Sie sich Ihren Winterdienst, bevor der erste Schnee fällt – kostenlose Beratung, Begehung vor Ort, Festpreis.